Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Geltungsbereich dieser AGBs
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) gelten für alle Lieferungen und Produkte der Lynx Group Gmbh. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Lynx Group GmbH schriftlich bestätigt wurden. Andere AGB’s werden nicht anerkannt.
2. Angebot und Vertragsgegenstand
Die Produktepalette ist unverbindlich. Sämtliche von der Lynx Group GmbH publizierten Informationen über Produkte, insbesondere Angaben zu Material, Grösse, Verarbeitung sowie Abbildungen sind unverbindlich und können jederzeit angepasst werden. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit Zusendung des Auftragsbestätigungsmails oder – ohne schriftliche Auftragsbestätigung – durch Übergabe/Auslieferung der bestellten Ware zustande.
3. Preise, Verpackung und Versand
Es gelten die am Tag der Bestellung des Kunden gültigen Preise, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist. Alle Preisangaben sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Verpackungen (Kiste, Palette, Folie, Karton) gehen in den Besitz des Kunden über, wenn keine Montage-Dienstleistungen bestellt wurden.
Die Lynx Group GmbH liefert per Spediteur bordsteinkantig an Ihre Haus- oder Lieferanschrift. Für Lieferungen innerhalb der Schweiz stellt die Lynx Group GmbH eine Versand- und Verpackungspauschale in Rechnung. Für Lieferungen ins europäische Ausland oder in andere Länder erstellt die Lynx Group GmbH individuelle Offerten für Versand- & Verpackungskosten an Bordsteinkante.
4. Lieferzeiten
Bestellungen werden in der Regel innerhalb drei Tagen auf ihren Eingang folgenden Werktag bearbeitet. Die Lieferfrist ab Bestelleingang wird je nach Produkt und Verfügbarkeit bestätigt. Die Lieferfrist kann sich aufgrund Beschaffungsengpässen von Rohmaterial verlängern. Sollten nach einer Bestellung Änderungen der voraussichtlichen Lieferzeit auftreten, wird der Kunde darüber informiert. Änderungen an Bestellungen führen zu einer Verlängerung der Lieferzeit. Bei nicht von der Lynx Group GmbH zu vertretender Unmöglichkeit ist diese zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Veränderungen der Lieferfrist sind kein Grund für einen Vertragsrücktritt oder eine Preisminderung.
5. Gefahrenübergang und Gewährleistung
Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten der Lynx Group GmbH, Kaiserstuhlstrasse 2, 8154 Oberglatt ZH ab (verbindliche Abholzeiten werden vorher schriftlich per Email bekannt gegeben), geht die Gefahr einer Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Die Lynx Group GmbH versendet die Waren per Spediteur und transportversichert bis Bordsteinkante an den Kunden; die Gefahr geht mit Übergabe der Ware durch den Transporteur auf den Kunden über.
Der Kunde hat die Lieferung auf Transportschäden und offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese zu dokumentieren. Auf dem Lieferschein der Spedition bestätigt der Empfänger «unter Vorbehalt» und gibt einen Vermerk über den Schaden an. Zusätzlich hat der Kunde die Vollständigkeit und Richtigkeit der Lieferung zu prüfen. Allfällige Abweichungen, Transportschäden sowie offensichtliche Mängel sind der Lynx Group GmbH direkt am Liefertag, spätestens am Folgetag schriftlich anzuzeigen (E-Mail oder Briefpost). Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt und es sind diesbezüglich sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Verletzung dieser Anzeigepflicht hat allerdings keinen Einfluss auf gesetzlich zwingende Gewährleistungsansprüche.
Die Lynx Group GmbH übernimmt – die nachstehenden Ausnahmen vorbehalten – für alle neu hergestellten Produkte die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel für die Dauer von zwei Jahren ab Lieferdatum. Der Kunde hat ausschliesslich Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung. Sofern dies nicht möglich ist, hat der Kunde das Recht auf einer Ersatzlieferung.
Sämtliche Leistungen der Lynx Group GmbH im Zusammenhang mit Ansprüchen des Kunden aus Gewährleistung erfolgen am Sitz der Lynx Group GmbH. Alle dabei anfallenden Versand- bzw. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkungen
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, natürlichem Verschleiss bzw. Alterung, unsachgemässen Reparaturen oder sonstigen Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung entstanden sind.
Der Käufer ist sich bewusst, dass insbesondere bei natürlichen Materialien wie Stahl gewisse Abweichungen – z.B. in Form, Farbe und Struktur und ähnlichem – im Vergleich zu Ausstellungsmodellen oder Produkteabbildungen vorkommen können, welche keine Mängel darstellen.
Eine Haftung übernimmt die Lynx Group GmbH, sofern diese in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise einen Schaden verursacht, allerdings nur maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere sind allfällige Schadenersatzansprüche für mittelbaren Schaden, Verletzungen oder aus Mängelfolgeschäden ausgeschlossen. Lynx Group GmbH kann nicht haftbar gemacht werden für den Inhalt dieser Webseite sowie allfällige weiterführende Links.
7. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, liefert oder stellt die Lynx Group GmbH Ware ausschliesslich gegen Vorauszahlung bereit.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von der Lynx Group GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag in deren Eigentum. Die Lynx Group GmbH ist berechtigt, die Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Kunde erteilt der Lynx Group GmbH mit seiner Bestellung die entsprechende Berechtigung.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Dabei wird eine Entschädigung von mindestens 20% der Gesamtbetrags fällig, zuzüglich allfällige Transportspesen.
Bei individuellen Sonderanfertigungen (Ware nicht weiter verwendbar) wie zum Beispiel Outdoor-Küchen wird eine angemessene Gebühr erhoben.
9. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen – die Bestimmungen von Ziff. 2. vorstehend vorbehalten – zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Gerichtsstand ist der Sitz der Lynx Group GmbH.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, Vorbehalten bleiben abweichende nationale Vorschriften, welche auf Konsumenten bzw. Verbraucherverträge zwingend Anwendung finden.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.